Psychische Belastung am Arbeitsplatz

 
Seit 2013 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes zur psychischen Belastung an jedem Arbeitsplatz durchzuführen.
 
 Wir haben dazu recherchiert und festgestellt, dass in vielen Firmen und leider auch ausgerechnet im öffentlichen Dienst, solche Analysen kaum durchgeführt werden.
Vielleicht liegt es daran, dass im ÖD zu viele alt eingesessene Mitarbeiter arbeiten, die sich mit vielen Situationen einfach abgefunden haben und deshalb nichts fordern. Eventuell nehmen Mitarbeiter aus Dankbarkeit seit Jahrzehnten in einem krisenfesten Job arbeiten zu dürfen, sämtliche negativen Gegebenheiten einfach so hin. Dienstherren lassen das gerne mal so laufen, solange sich niemand beschwert. Kontrollen fehlen auch hier, wie fast überall.
 
 
Vermehrte Krankheitstage durch psychische Erkrankungen
Schon vor Corona haben sich die Krankheitstage von Arbeitnehmern wegen psychischer Diagnosen von 1993 bis 2017 verdreifacht (laut Psychoreport der DAK von 2019). Die Corona-Pandemie hat das alles noch verschärft. Im Ärzteblatt vom Februar 2021 war zu lesen, dass die Zahlen der psychisch erkrankten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf dem Höchststand angekommen sind.

Fast kein Arbeitsplatz ist perfekt und wenn man davon ausgeht, dass man sehr viele  Stunden an dem gleichen Ort verbringt, müsste eine Optimierung für jeden einzelnen Mitarbeiter eigentlich ganz selbstverständlich sein.
Moderne junge Firmen sind da schon weiter und versuchen ihren Teil zu einer guten Work-Life-Balance ihrer Mitarbeiter beizutragen. Davon sind alt eingesessene und kleinere Firmen noch sehr weit von entfernt, vor allem auch der öffentliche Dienst, der eigentlich als Vorbild fungieren sollte.

Diese Gefährdungsanalyse umfasst mehr als nur die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes, Lärm- und Lichtverhältnisse, äußere und innere Umstände, Arbeitszeit, Alter der Mitarbeitenden, soziale Belange, Arbeitsabläufe usw.


Die Situation für Mitarbeitende kann überall verbessert werden:
Wichtig ist hierbei auch zu beachten, wer mit wem in einem Büro oder Raum zusammenarbeitet. Mobbing, Unruhe unter den Mitarbeitern und ein schlechtes Betriebsklima können Arbeitsabläufe und Erfolge massiv einschränken.
Der schlechte Ruf über Arbeitgeber, dass sie mit einem uneinigen Team besser handeln und einschüchtern können, hält sich hartnäckig. Wer da über lange Zeit zuschaut ist dafür verantwortlich, wenn sich die Gesundheit der Mitarbeiter verschlechtert.


Vorgesetzte können bereits im Vorfeld das Richtige tun
Schon bei Einstellungsgesprächen sollten Vorgesetzte nicht nur nach dem Notendurchschnitt schauen, sondern den Bewerber oder die Bewerberin entsprechend seines Charakters auswählen.
Einen introvertierten Menschen sollte man nicht mit einem extrovertierten Macher-Typ in ein Zimmer setzen, den in sich gekehrten Arbeiter nicht mit einem lautstarken vor Selbstbewusstsein strotzenden Kollegen an eine Maschine stellen. Ein ruhiger Denker-Typ ist an einer Telefonzentrale sicher genauso fehl am Platz, wie der sensible fühlende Mensch.

Wir sind davon überzeugt, dass jeder für sich im richtigen Umfeld und am optimalen Arbeitsplatz sein Können und seine Leistung abrufen kann. Es gibt nichts Schlimmeres als das alltägliche Gefühl im falschen Film mit den falschen Leuten zu spielen. So etwas macht auf Dauer krank.


Die Möglichkeit zur Verbesserung liegt bei jedem selbst
Die Beurteilung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je, in einer angespannten und frustrierten Gesellschaft mit latenten Zukunftsängsten.
 Jeder im Berufsleben kann seinen Arbeitgeber auf die seit 2013 bestehende Pflicht der Gefährdungsbeurteilung hinweisen und etwas für sich und das Kollegium tun, um Arbeitsbedingungen zu verbessern. 


November 2021 / ck