André Schulz übernimmt die Amtsgeschäfte als BDK-Bundesvorsitzender In der BDK-Bundesvorstandssitzung vom 21.-23.9. in Berlin wurde der stellv. BDK-Bundesvorsitzende André Schulz (41) mit überwältigender Mehrheit kommissarisch als neuer BDK-Bundesvorsitzender gewählt. Sein Vorgänger im Amt, Klaus Jansen, wird zukünftig auf europäischer Ebene die Interessen der Kriminalpolizei vertreten und international sein Fachwissen rund um die Kriminalitätsbekämpfung einbringen.
Wettmanipulationen und die Grenzen des Strafrechts Das Thema Korruption im Zusammenhang mit sportlichen Wettkampfveranstaltungen ist eines der Probleme aus dem Bereich der Korruptionsbekämpfung, das der BDK seit langer Zeit mit Sorge beobachtet und bei dem wir wiederholt dringenden Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers angemahnt haben. Der Kollege Sebastian Fiedler vom BDK-Landesvorstand Nordrhein-Westfalen, ein anerkannter Experte auf diesem Gebiet, der u.a. an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW zum Thema Wirtschafts- und Korruptionskriminalität doziert, hat die Problemfelder mehrfach medial deutlich aufgezeigt.
Das ZDF (Frontal21) hat am 26.9. mit seinem Beitrag „1:0 für die Mafia - Wie mit Wettmanipulationen Milliarden kassiert werden“ ganz aktuell auf die hohe Brisanz sowie die Tragweite dieses Kriminalitätsbereiches hingewiesen. Leider lässt das deutsche Strafrecht bis heute eine Sanktion der klassischen Bestechungshandlungen bei sogenannten Wettmanipulationen nicht zu. Die Bestechung eines Spielers, Schiedsrichters o. ä. kann nur dann strafrechtlich sanktioniert werden, wenn die Bestechungshandlungen beweisfest in einen kausalen Zusammenhang zur eigentlichen Betrugshandlung des „Wettmanipulierers“ gebracht werden können. Das Rechtsgut eines fairen sportlichen Wettkampfes, das auch in Anbetracht der großen wirtschaftlichen Tragweite kommerzieller Sportereignisse von großer Bedeutung für die Zuschauer, die Athleten, die ausrichtenden und beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen sowie viele abhängig Beschäftigte ist, ist in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich vollkommen ungeschützt. Die eigentliche Tat, die erst eine Wettmanipulation ermöglicht, nämlich die Bestechung von Schiedsrichtern oder Spielern, bleibt ungesühnt. Eine generalpräventive Abschreckungswirkung bei den Hauptakteuren gibt es damit nicht.
Selbstregulierungsmechanismen sowie Präventionsbemühungen der Sportverbände sind unseres Erachtens zwingende aber keine hinreichenden Notwendigkeiten. Ebenso wenig wie Interne Revisionen oder Compliance-Abteilungen von Wirtschaftsunternehmen über das Ermittlungsinstrumentarium der Strafverfolgungsbehörden verfügen, sind Sportvereine oder -verbände in der Lage, Ermittlungen durchzuführen, die zur Aufdeckung und Zerschlagung von in der Regel internationalen Korruptionsstrukturen führen. Gerade das Kriminalitätsphänomen Korruption zeichnet sich dadurch aus, dass es kein Opfer im klassischen Sinne gibt. Sowohl der „Geber“ als auch der „Nehmer“ profitieren von ihrem Tun und legen ihr gesamtes Handeln auf Verschleierung aus. Derartige Straftaten können grundsätzlich nur mit ebenso konspirativ geführten Ermittlungen aufgedeckt werden. Ohne Verdeckte Ermittlungen, wie zum Beispiel Observationen, Telefonüberwachungen o.ä., ist eine strafrechtliche Überführung i. d. R. aussichtslos. Die Strafverfolger benötigen daher zwingend die rechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, um auf dieses Ermittlungsinstrumentarium zurückgreifen zu können.
In Einklang mit namhaften Kriminologen (Universität Gießen u.a.) begrüßt der BDK daher ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Bayerischen Justizministerin Merk zur Verabschiedung eines sogenannten Sportschutzgesetzes.
BDK zeichnete Elmar Theveßen mit "Bul le mérite" aus Und wieder einmal war das Interesse sehr groß: der Bund Deutscher Kriminalbeamter zeichnete Elmar Theveßen mit dem "Bul le mérite" aus. Fast 90 Teilnehmer kamen, um unter dem Motto "10 Jahre nach 9/11 - eine Bestandsaufnahme" sowie einen Ausblick von den Referenten, aber auch von den Podiumsdiskutanten zu hören: Wie ist der Stand der Terrorbekämpfung? Ist Deutschland gut gewappnet? Was bringt die Anti-Terror-Gesetzgebung?
Der Preisträger Elmar Theveßen erinnerte aus Sicht eines Journalisten an die Geschehnisse des 11.09.2011, führte aber auch sehr anschaulich seine bereits weit vor dem Terroranschlag bis in die heutige Zeit reichenden intensiven Recherchen über den internationalen Terrorismus vor Augen. Auch wenn er dabei selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden kam.
Die anschließende Podiumsdiskussion, glücklicherweise nicht im Stil von endlosen Monologen, teilweise konträr, aber auch emotional geführt, wurde von den Teilnehmern abschließend mit großem Beifall bedacht. Eine weitere, ausführliche Berichterstattung folgt.
der kriminalist Ausgabe 10/2011 online Aus dem Inhalt: Potenziale der virtuellen Rekonstruktion in der Kriminaltechnik +++ Amok gestern und heute – vom Mengamok zum autogenen Massaker +++ Das Untersuchungshaftreformgesetz – Was hat es verändert? +++ Soziale Aufstände als Folgen der globalisierten Wirtschaftskrise+++ u.V.m.
Der digitale Tatort - Erkennen und Feststellen von Kommunikationsspuren Fachtagung des BDK in Rheinland Pfalz Zum brennenden Thema „Der Digitale Tatort – Elektronische Spurensuche“ findet am 27.10.2011 im Kurfürstlichen Palais in Trier die diesjährige Fachtagung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz statt. Die Veranstaltung wird vom Bezirksverband Trier organisiert und fand bereits im Vorfeld länderübergreifendes Interesse. Kollegen aus Luxemburg und Belgien haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.
Inhalte der Tagung:Der digitale Tatort - Erkennen und Feststellen von Kommunikationsspuren Auswertemöglichkeiten/Analyse großer Datenmengen Vorbereitung einer Rasterfahndung am Beispiel einer DNA-Reihenuntersuchung Betrugsmethoden im Internet und ihre Ermittlungsmöglichkeiten Internetermittlungen am Beispiel einer bundesweiten Erpressungslage
Anmeldungen unter: bzv.trier@bdk.de oder Tel.: 0651/9779-2280 oder 0651/9779-2275
Exklusive Dauerrabatte für BDK Mitglieder bei über 500 namhaften Partnerunternehmen
Für Mitglieder im Bund Deutscher Kriminalbeamter stehen ab sofort insgesamt über 500 Partnerunternehmen aus den Bereichen Reisen, Ferienhäuser, Autos, Mietwagen, Markenprodukte, Designermode, Konsumgüter, Mobilfunk & DSL, Großhandel, Hersteller-Direktverkauf, Versandhandel, Dienstleistungen und Multimedia zur Verfügung, die laufend erweitert werden. Die exklusiven Dauerrabatte finden BDK-Mitglieder auf unserer Webseiten unter: www.bdk.de/mitglieder/service-partner-des-bdk/exklusive_dauerrabatte