Kaum zu glauben, wie manche Sicherheitsdienstleister tricksen!
Immer wieder hören wir von Verstössen gegen die Gewerbeordnung § 34 a und der Bewachungsverordnung.
Von der Nicheinhaltung des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages Baden- Württemberg - seit dem 1 Juni 2011 ist der Mindestlohn 8,60 Euro plus Zulagen, für den Separatwachdienst-Mitarbeiter.
Ein typisches Bild: Dunkle Gestalten mit dem Schriftzug " SECURITY" auf dem Jackenrücken. Die wenigsten davon sind wirklich ausgebildet( IHK) und durch die Behörden (Ordnungsamt) überprüft worden. Viele Veranstaltungen werden von ungelerntem Personal bewacht, das im Notfall wahrscheinlich nicht in der Lage ist, richtig zu reagieren und die Sicherheit zu bieten, die sie eigentlich mit ihrem Job garantieren.
Die Gewerbeordnung § 34a wurde mit Auflagen ausgestattet um die Allgemeinheit und die Auftraggeber zu schützen.
Leider interessiert das die meisten Auftraggeber überhaupt nicht, weil Geld sparen vor der Sicherheit der Menschen steht. Traurig!
Hier sind die vorhandenen Kontroll- und Aufsichtssysteme gefragt, die sich mitunter in diesem Bereich nicht richtig auskennen, oder zu nachlässig mit den Vorgaben umgehen und es solchen Sicherheitsunternehmen einfach zu leicht machen.
Die Konzertbewachung eines Stars mag sicherlich cool sein, aber sind sich die eingesetzten, ungelernten Security's auch der Gefahr bewusst, wenn eine Situation eskaliert? Und das teilweise für 5,00 Euro in der Stunde am Wochenende?
Tipps für Auftraggeber:
a. ) Der allgemeinverbindliche Mindestlohn für den Separatwachdienst in Baden-Württenberg beträgt zur Zeit 8,60 Euro/Stunde, zuzuglich der Zulagen.
Kalkuliert ein Sicherheitsdienstleister richtig und rechtlich einwandfrei, kann er kaum ein Angebot unter 18,00 Euro (plus Mehrwertsteuer), pro Sicherheitsmitarbeiter unterbreiten.
Informationen können über die Zollbehörde eingeholt werden.
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b.) Notwendig ist ein Dienst -und Werkvertrag mit Protokoll, auch wenn der Bewachungsauftrag nur von kurzer Dauer ist.
c.) Das Personal muss die notwendigen Schulungen IHK oder Sachkunde, sowie die Überprüfung des Ordnungsamtes (Zuverlässigkeit) vor Dienstantritt durch den Unternehmer vorweisen.
d.) Die erbrachten Mitarbeiterstunden sollten kontrolliert werden. Hier wird oft betrogen, dass mehr Mitarbeiter abgerechnet werden, als tatsächlich vor Ort sind.
e.) Das Wachbuch, die Dienstanweisung und Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz / BGV-C 7) sollte vor Auftragszusage zur Einsicht vorliegen.
f.) Müde Sicherheitsangestellte nutzen niemanden, eine Kontrolle der Arbeitsstunden ist wichtig. (Arbeitszeitgesetz).